Unter dem Begriff Gartenhaus versteht man ein Gebäude, welches besonders in Gärten und Kleingärten eingesetzt wird. Es wird nur für vorübergehende Aufenthalte genutzt und nicht als dauerhafter Wohnsitz angesehen. Dieses Bauwerk kann sowohl aus massiven Stein-oder Mauerwerk bestehen als auch aus Holz.
Der Massivbau ist sehr resistent gegen die Witterung und stabil, während der Holzbau dafür erheblich günstiger ist. Wer sich für den Holzbau entschieden hat kann sich Fertigbauteile auch im Baumarkt kaufen und selbst Hand anlegen. |
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Das Bundeskleingartengesetz besteht darauf, dass so ein Gartenhaus, oder auch „Laube“ genannt, wenn es in einem Kleingartenverein stehen sollte, nicht mehr als 24 Quadratmeter Grundfläche einschließlich überdachten Freisitz einnimmt. Sie darf außerdem nicht zum dauerhaften Wohnen eingesetzt werden, und auch die Einrichtung sollte diesen Punkt nicht ermöglichen.
Die meisten Kleingartenanlagen verfügen nicht über einen Anschluss an das Stromnetz oder die Kanalisation. Andere wiederum verfügen über diese Eigenschaften; doch die Wasserversorgung wird jedes Jahr ab November eingestellt und erst wieder Ende März oder Anfang April eingeschaltet, je nach dem wie warm es schon geworden ist.